Detail: Unsere Spielplätze sind wieder geöffnet

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Foto: Markus Tollhopf

Mit der neuen Allgemeinverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen wir, unter Berücksichtigung einiger Auflagen, unsere Spielplätze ab sofort wieder öffnen. Das freut uns sehr!

Gemäß der Allgemeinverfügung, gültig ab 6.5.2020, sind bei der Benutzung der Spielplätze folgende Regeln zu beachten:

§ 10 Spielplätze
(1) Öffentliche und private Spielplätze dürfen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr bestimmungsgemäß genutzt werden.
(2) Kinder unter sieben Jahren dürfen öffentliche und private Spielplätze nur unter der Aufsicht einer sorgeberechtigten oder zur Aufsicht berechtigten Person nutzen.
(3) Für sorgeberechtigte oder zur Aufsicht berechtigte Personen sowie für Kinder ab vierzehn Jahren gilt das Abstandsgebot nach § 1 – Kontaktbeschränkungen der Absätze 1 und 2 (u.a. der Mindestabstand von 1,5 m); die Einhaltung dieses Abstandsgebots durch Kinder unter vierzehn Jahren wird empfohlen.