Idee

Was ist anders als bei gewöhnlichen Wohnungsunternehmen? Was steckt hinter der Idee „Wohnungsgenossenschaft“?

Unternehmensform Wohnungsgenossenschaft

Gegenüber anderen Unternehmensformen weist die Genossenschaft eine rechtliche Besonderheit auf. Ihr Unternehmenszweck ist im Genossenschaftsgesetz (GenG) unter Paragraph 1 genau definiert: „Die Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb.“ Daher erschöpfen sich die unternehmerischen Ziele nicht in Umsatz und Gewinn. Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Entscheidungsfindung bilden die Säulen der Unternehmensethik und sind in der Satzung der Genossenschaft verankert. Durch ihre gesetzliche Definition hat die Genossenschaft somit einen Doppelcharakter. Sie ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozialgemeinschaft und agiert nach mehreren Prinzipien:

Förderprinzip

Danach definiert die Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G. ihre Aufgaben. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ihrer Mitglieder und die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens.

Identitätsprinzip

Die Mitglieder der „04“ sind gleichzeitig die Nutzer der Wohnungen.

Demokratieprinzip

Unabhängig von den eingezahlten Geschäftsanteilen hat jedes Mitglied eine Stimme und kann damit die Geschäftspolitik mitgestalten. Die Höhe der Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe, der Lage und dem Alter der bezogenen Wohnung.

Nutzungsprinzip

Da das Ziel der Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G. nicht Kapitalmehrung ist, sondern Bau und Vermietung von preiswertem Wohnraum, werden die Überschüsse nur zu einem geringen Teil an die Mitglieder ausgeschüttet. Der Großteil fließt in die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen.

Solidaritätsprinzip

Die „04“ fördert durch ihr soziales Engagement die wechselseitige Unterstützung ihrer Mitglieder.

Organe der Genossenschaft

Die Geschäftspolitik der Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut. Jedes Mitglied hat ein Mitspracherecht. Dafür sorgt die Vertreterversammlung: Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder ihre Interessenvertreter, die wiederum den Aufsichtsrat wählen. Dieser bestellt den Vorstand und kontrolliert die Tätigkeit der Geschäftsführung.