Änderung - Freistellungsauftrag ab Januar 2023

Liebe Mitglieder,

wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten wurden zum 01.01.2023 die Beträge für die Freistellungsaufträge erhöht.

Freistellungsaufträge wurden eingerichtet, damit keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, wie Dividenden ans Finanzamt abgeführt werden, solange die Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden unterhalb des freigestellten Betrags liegen. Gibt es keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag führen wir vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab.

 

Neue Freistellungsgrößen:
Alleinstehende Personen haben jetzt statt € 801,00 neu € 1.000,00 zur Verfügung und Ehepaare statt der
bisherigen € 1.602,00 neu € 2.000,00.
Diese Erhöhung der bisherigen Freistellungsaufträge wurde von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben
von 24,844 % (gerundet auf volle Euro) durchgeführt.

 

Sollten Sie dieses nicht wünschen, schicken Sie uns bitte einen neuen Freistellungsauftrag an folgende Mail-Adresse: freistellungsauftrag@1904.de

Das entsprechende Formular finden Sie hier zum Download.

Bitte bedenken Sie, dass die Steuer-ID.-Nr. mit angegeben werden muss und das Sie den Freistellungsauftrag unterschreiben müssen, bei verheirateten und zusammenveranlagten Paaren müssen beide Partner unterschreiben.

Es kann passieren, dass Sie die Freistellungsaufträge trotz aller Sorgfalt ungünstig auf verschiedene Finanzinstitute verteilt haben und deshalb insgesamt zu viel Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. In diesem Fall können Sie die zu viel gezahlte Summe über Ihre Einkommensteuererklärung  (Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“) zurückholen.

Sollten Sie Fragen haben, schicken Sie uns diese bitte auch an die oben genannte Mail-Adresse (freistellungsauftrag@1904.de).