Detail: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld!

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Die Bundesregierung hat eine Wohngeldreform beschlossen.

Ab 1. Januar soll es nicht nur mehr Geld geben, sondern auch für mehr Menschen. So lange sollte aber keiner warten. Bereits vor zwei Jahren wurden die Einkommensgrenzen und das Wohngeld erhöht. Viele würden also Wohngeld bekommen, wissen es aber gar nicht.

Deshalb unser Tipp: Machen Sie jetzt einen Online-Check!

 

Schon in der Corona-Krise hat sich gezeigt: Obwohl rund eine Million Haushalte in Deutschland die Voraussetzungen erfüllten, haben sich nur rund die Hälfte den staatlichen Mietzuschuss geholt. Gehören Sie vielleicht auch dazu? Dann können wir Ihnen nur ans Herz legen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Falls ja: Beantragen Sie bei Ihrem Bezirksamt den Mietzuschuss. 2022 erhielten Wohngeldberechtigte im Schnitt 177 Euro pro Monat. Noch bis Ende Dezember wird außerdem zusätzlich ein einmaliger Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro gezahlt. Das sind keine Almosen. Das Geld steht ihnen per Gesetz zu und niemand muss sich dafür schämen!

 

2023 gibt‘s mehr

Ab 1. Januar 2023 gelten dann die neuen Regeln der kürzlich beschlossenen Wohngeldreform. Mit der umfassenden Änderung will die Bundesregierung Haushalten mit geringen Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Deshalb wurden sowohl der Zuschuss als auch die Einkommensgrenzen erhöht.

Ersten Informationen zufolge soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Weiterhin soll eine Heizkostenpauschale eingeführt werden. Anders als in diesem Jahr soll sie nicht einmalig, sondern dauerhaft gezahlt werden.

Die neuen Einkommensgrenzen waren bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Die Bundesregierung  kündigte jedoch an, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf rund zwei Millionen Haushalte verdoppeln zu wollen.

 

So geht’s zum Online-Check

Schnell, anonym und einfach: Im Internet gibt es gleich mehrere Websites, auf denen man prüfen kann, ob man Wohngeld erhalten würde. Sehr einfach gestaltet ist der Online-Check der Bundesregierung. Hier bekommt man mit wenigen Angaben einen ersten Anhaltspunkt.

Ausführlicher und damit genauer wird es bei Stiftung Warentest. Außerdem bietet die Seite aktuelle Informationen zum Wohngeld, verständlich und übersichtlich aufbereitet.

Unter wohngeldrechner hamburg sind alle Fragen aufgeführt, die auch im Antrag vorkommen. Hier bekommt man also sehr genaue Angaben, wie hoch der Mietzuschuss ausfallen würde. Aber Achtung: Der Antrag muss dennoch ausgefüllt und beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden.

 

Wer, wie, wo: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld erhalten alle Mieter mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren Einkommen als gering eingestuft wird und die keine anderen Sozialleistungen oder Beihilfen erhalten. Dazu zählen auch

  • Studierende und Auszubildende
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Arbeitnehmende in Kurzarbeit
  • alle, die Arbeitslosengeld I erhalten

Haushalte, die Harz IV bzw. ab kommenden Jahr Bürgergeld erhalten, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits in den Sozialleistungen enthalten sind.

Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?

Nein. Das Wohngeld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie viel Wohngeld gibt es?

Das Wohngeld wird individuell berechnet und richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen sowie der Höhe der Miete. Im Durchschnitt erhalten Wohngeldberechtigte derzeit 177 Euro pro Monat. Darin enthalten ist eine Energiekostenpauschale. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Ab 1. Januar tritt die Wohngeldreform in Kraft. Dann soll sich das Wohngeld im Schnitt verdoppeln und der Heizkostenzuschuss dauerhaft gezahlt werden.

Wie lange wird Wohngeld bezahlt?

In der Regel wird das Wohngeld für zwölf Monate gewährt und zwar ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Braucht das Amt länger für die Bearbeitung, erhält man also noch im nachhinein den Mietzuschuss. Nach Ablauf der zwölf Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte sich in der Zwischenzeit das Einkommen, die Miete oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder ändern, muss die Wohngeldstelle informiert werden.

Wie kommt man an Wohngeld?

In Hamburg muss das Wohngeld bei der Wohngeldstelle des jeweils zuständigen Bezirksamts beantragt werden. Die Formulare gibt es vor Ort und online.  

Spielt die Wohnungsgröße eine Rolle?

Nein.

Muss ich erst meine Ersparnisse aufbrauchen, bevor ich Wohngeld bekomme?

Nicht, wenn Sie folgende Grenzen nicht überschreiten: 60.000 Euro für Antragstellende und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

 

Wo gibt‘s weitere Infos und einen Online-Check?

Bundesregierung:www.bmwsb.bund.de

Stadt Hamburger: hamburg.de/wohngeld

Stiftung Warentest: test.de/wohngeld

 

Wer kann mir beim Antrag helfen?

Haben Sie Fragen zu Ihrer Wohnungsgröße oder zur Nutzungsgebühr, melden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail bei unserem Team in der Hausbewirtschaftung. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags, stehen Ihnen gern Julie Müller und Dirk Konstanzer aus dem Sozialen Management zur Seite.

 

Alle Kontaktdaten finden Sie hier.