Detail: Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

beko
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Gerne informieren wir Sie auch in diesem Jahr wieder über das Thema Betriebs- und Heizkosten. Es gibt einiges Neues zu berichten.

Grundsteuerreform

Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat der Reform im vergangenen Jahr zugestimmt. Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach einem neuen System berechnet. Für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer wird zukünftig nicht mehr der Bodenwert verwendet, sondern es werden auch Erträge, wie Mieteinnahmen, berücksichtigt. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, so kann die Grundsteuer auch mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erhoben werden. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) favorisiert das Drei-Stufen-Modell zur Berechnung der Grundsteuer. Diese drei Stufen sind: Grundstücksfläche, Lage und Erstellungszeitraum des Gebäudes. Die Grundsteuer wäre u. a. in Blankenese somit 100 Prozent höher als in Billstedt. In Sülldorf und Harburg wäre sie 50 Prozent höher. Bei über 900 geprüften Häusern und Wohnungen erzielte das Drei-Stufen-Modell weniger starke Ausschläge bei der Steuer als das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Denn es kann nicht dazu kommen, dass einige Bürger Hamburgs durch die reformierte Grundsteuer mit erheblichen Mehrbelastungen zu kämpfen haben. Das große Ziel wird sein: unverhältnismäßige Belastungsverschiebungen verhindern und Auswirkungen sowie die Mehrbelastungen so gering wie möglich halten. Ob Hamburg sich letztendlich für die Öffnungsklausel entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Zunächst wird die Öffnungsklausel jedenfalls im Gesetzentwurf als Möglichkeit abgesichert. Was genau das schlussendlich für unsere „1904“ bedeuten wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht absehen.

Sackrückdrängung – noch nie gehört?

Seit wenigen Jahren beschäftigt sich die Stadtreinigung Hamburg in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Bezirksamt und Denkmalschützern mit der sogenannten Sackrückdrängung. Ziel ist es, die rosafarbenen Müllsäcke für Restmüll aus den eng bebauten Stadtteilen zu verbannen. Diese verunstalten nicht nur das Stadtbild, sondern locken auch Nagetiere und Ungeziefer durch aufgerissene Restmüllbeutel an. Das Problem der dichten Bebauung ist leider, dass es schlichtweg keinen Platz für geeignete Müllstandplätze gibt. Unterflursysteme sowie Müllboxen können daher in den eng bebauten Stadtteilen wie Altona oder Eimsbüttel nahezu nur auf öffentlichem Grund erbaut werden. So entstand die Idee, mehrere Haushalte an dieses System anzuschließen. Die Bewohner können die entsprechenden Abfallbehälter durch einen Transponder nutzen. Hierdurch sollen das Stadtbild sowie die Sauberkeit nachhaltig verbessert werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Abfallmanagement und Co. sowie tagesaktuelle Themen finden Sie auch auf der Homepage www.stadtreinigung.hamburg. Wünschen Sie die Broschüre INFO in gedruckter Form, dürfen Sie gern unseren Hausmeistern in Hamm und Eimsbüttel einen Besuch abstatten. Gern können Sie sich dort die Broschüre abholen.

Wie jedes Jahr erhalten Sie von uns auch die relevanten Kostenentwicklungen für 2020

Vorab das Thema Klimaschutz – teuer, aber wichtig!

Wenn der Klimaschutz diskutiert wird, spielen natürlich auch Kosten eine Rolle: Hier kommt die CO2-Steuer ins Spiel. Bis 2030 sollen die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Ein weiteres Ziel besagt, dass Deutschland bis 2050 weitgehend treibhausneutral werden soll.

Der CO2-Preis soll im Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne beginnen und für die Bereiche Gebäude und Verkehr gelten – anstelle der ursprünglich geplanten 10 Euro pro Tonne. Im Jahr 2022 soll der CO2-Preis 30 Euro betragen, das Jahr darauf 35 Euro, 2024 dann 45 Euro und 2025 schließlich 55 Euro. 2026 wird voraussichtlich ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Der vorgesehene Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 wird zum Beispiel beim Gaspreis zu einer Erhöhung von ca. 12,5 Prozent führen.

Die Mehreinnahmen, die dem Staat dadurch entstehen, sollen wieder an die Bürger zurückfließen. In welcher Form dies geschehen soll, ist im Genauen noch nicht beschlossen. Eine Idee ist die Senkung der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms ab 2021 oder eine Kostenersparnis von bis zu 40 Prozent bei Wechsel von alten Ölheizungen zu klimafreundlicheren Modellen.

Gaspreis

Wir können Ihnen die positive Nachricht überbringen, dass der Gaspreis im Vergleich zu 2019 nahezu stabil bleibt. Dank des Rahmenvertrages mit der E.ON Energie Deutschland GmbH, ist der Gaspreis für 2020 nur um 0,7 % gestiegen. Der Gaspreis 2019 mit 1,703 ct/kWh (netto) zuzüglich Netzgebühren des Netzbetreibers, sowie gesetzlicher Steuern und Gebühren, liegt 2020 bei 1,715 ct/kWh.

Strompreis

Insgesamt ist der Strompreis im Vergleich zum Vorjahr 2019 mit 26,84 ct/kWh (brutto) um 3,73 % auf 27,84 ct/kWh inklusive gesetzlicher Umlagen und Abgaben gestiegen. Leider können wir die steigenden Kosten der staatlichen Abgaben, sowie des Netzentgeltes, nicht beeinflussen. So steigt zum Beispiel die EEG-Umlage um 5,5 % von 6,405 ct/kWh (2019) auf 6,756 ct/kWh (2020). Die EEG-Umlage wird auf Basis von Gutachterprognosen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ermittelt. Nichtsdestotrotz gibt es eine sehr erfreuliche Nachricht: Der mit den Stadtwerken Rostock verhandelte Arbeitspreis ist um 3,11 % von 4,8796 ct/kWh netto (2019) auf 4,7278 ct/ kWh netto (2020) gesunken. Dies ist vor allem der gemeinsamen Ausschreibung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V., dessen Mitglied unsere Genossenschaft ist, zu verdanken.

Keine Veränderung: Hausmüll und Wasserkosten

Eine weitere erfreuliche Nachricht für alle: Die Kosten der Hausmüllentsorgung, sowie der Sielbenutzung, bleiben stabil. Hier gab es für 2020 keine Preiserhöhung.

Gehwegreinigung

Demgegenüber hat der Hamburger Senat allerdings einen leichten Preisanstieg in Bezug auf die Gehwegreinigungskosten in Höhe von 2,2 % beschlossen.

Zuletzt noch: die Kosten zeitanteilig oder im Jahr des Entstehens umlegen?

Häufig stellt sich die Frage, wie die Betriebskostenpositionen, welche in mehrjährigem Turnus oder aperiodisch anfallen, umgelegt werden. Als Kostenpositionen sind hier unter anderem zu erwähnen: die Eichgebühren für Wasser- und Wärmezähler oder die Kosten für Gehölzschnitt. Wohingegen die Eichkosten für die Warmwasserzähler über die Eichfrist von fünf Jahren verteilt werden können, gestaltet es sich bei den Kosten für Gehölzschnitt anders. So entschied der BGH mit Urteil vom 11. November 2009 (VIII ZR 221/08), dass Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden können, in dem sie entstehen. Es kommt also ganz auf die Betriebskostenart an, in welcher Form die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Sollten Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung aufkommen, können Sie unsere Mitarbeiterin Franziska Fischer gern telefonisch (040/423 008 - 55), per E-Mail (fischer@1904.de) oder auf dem Postweg kontaktieren.