Mehrstöckiges Wohnhaus in weiß mit einem großen Baum davor

Detail: Vertreterversammlung 2026

 

 

Die Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2025
findet am Donnerstag, dem 04. Juni 2026 statt. 

 

 


Tagesordnung

1.     Begrüßung

2.     Lagebericht des Vorstandes

3.     Bericht des Aufsichtsrates

4.     Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Verband norddeutscher
          Wohnungsunternehmen e.V. für das Jahr 2024
 

5.     Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
         unter Berücksichtigung der Vorwegzuweisung in die Ergebnisrücklagen gemäß § 40 der Satzung
         in Höhe von insgesamt € 1.918.955,44.

6.    Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes in Höhe von € 640.056,00.

7.    Entlastung
         a) des Vorstandes
         b) des Aufsichtsrates

8.   Wahlen zum Aufsichtsrat 

9.    Beschluss über die Änderung von § 1 Wahlvorstand, Abs.2, Satz 1 unserer Wahlordnung.

       Berichtigung eines Fehlers in der aktuellen Wahlordnung.  

       In der gültigen Wahlordnung steht: „Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Personen….“

       Die Anzahl der Personen ist leider fehlerhaft, da der Wahlvorstand gemäß Wahlordnung aus mindestens

       1  Mitglied des Vorstandes,
       2  Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens
       4  Mitgliedern der Genossenschaft besteht. 

       Somit muss die Wahlordnung wie folgt geändert werden:

       „Der Wahlvorstand besteht aus mindestens sieben Personen (…)“

       Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen dieser Änderung der Wahlordnung zuzustimmen.

10. Wahl der Mitglieder für den Wahlvorstand

      Gemäß § 1, Abs.2 der Wahlordnung besteht der Wahlvorstand aus mindestens 7 Personen, wovon mindestens 
      4 Personen von der Vertreterversammlung gewählt werden müssen. Diese Personen dürfen weder Mitglieder
      des Vorstandes noch des Aufsichtsrates sein. 

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Vertreterversammlung die Wahl der nachfolgend aufgeführten
      Mitglieder vor:

      Carola Dendtler

      Harald Fuchs

      Axel Lewitz

      Petra Rode

      Meike Strunzkus

      Tanja Wahle

11. Sonstiges. 

Bei weiteren Anträgen zur Tagesordnung verweisen wir auf § 33 Abs. 6 unserer Satzung.

Zutritt zur Vertreterversammlung haben nur die gewählten Vertreter*innen bzw. Ersatzvertreter*innen, sowie geladene Gäste.