Detail: Teure Kabel - Verbraucherinformation

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Zwischen fünf und sieben Euro kostet gewöhnlich ein Kabelanschluss. Im Preis enthalten sind
die frei empfangbaren Fernsehsender. Das Bundeswirtschaftsministerium will dies jetzt ändern.

Mehreren hunderttausend Hamburger Haushalten droht eine Verteuerung ihrer Kabelgebühr. Dadurch können auf jeden Betroffenen zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Euro pro Jahr zukommen. Hintergrund sind aktuelle Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin, die seit den 80er-Jahren bewährte Praxis abzuschaffen, wonach Wohnungsbaugenossenschaften als Ganzes einen Fernsehanschluss kostengünstiger als einzelne Kabelanschlussunternehmen anbieten können. Derzeit beziehen in Hamburg mehrere hunderttausend Haushalte über Breitbandnetze, die in den Wohngebäuden installiert sind, eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer Fernsehsender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7.

Die in einer Genossenschaftswohnung lebenden Mitglieder kostet das im Durchschnitt zwischen fünf und sieben Euro im Monat. Abgerechnet wird das über die Abrechnung der Nebenkosten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung, die das Bundeswirtschaftsministerium jetzt ändern will. Der große Vorteil der aktuellen Regelung besteht darin, dass damit alle Kosten für eine Fernsehgrundversorgung abgedeckt sind. „Damit wird zugleich ein Stück gesellschaftlicher Teilhabe auch für jene garantiert, die über nicht viel Geld verfügen“, sagt Monika Böhm, Vorstandsvorsitzende des Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e. V.

 

Ministerium verschweigt die Kostensteigerung

Die Kernbotschaft des Bundeswirtschaftsministeriums lautet: Jeder Wohnungsnutzer soll seinen Kabelanbieter selbst bestimmen können. „Was das Ministerium aber verschweigt: Es wird dann für jedes Mitglied teurer“, sagt Monika Böhm.

Sollte die Abrechnung über die Nebenkosten nämlich nicht mehr möglich sein, müssten die Kabelnetzanbieter Einzelabrechnungen stellen. Statt der bislang fünf bis sieben Euro im Monat wären dann zehn, eher 15 Euro fällig. Eine derartige Änderung der Nebenkostenverordnung würde vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Rentner und Sozialhilfeempfänger merklich belasten. Besonders problematisch wird die Sache für Sozialhilfeempfänger: Solange Kabelgebühren Teil der Nebenkosten sind, werden diese vom Amt übernommen. Dürfen sie es nicht mehr sein, muss der Betroffene die Kosten allein tragen.

Auch für die Anbieter der Kabeldienstleistungen ist die bisherige Praxis eine faire Lösung. Die Wohnungsbaugenossenschaften schreiben den Auftrag ordnungsgemäß aus. Für alle Anbieter besteht bei der Bewerbung um den Auftrag Chancengleichheit.

 

Regionale Anbieter geraten in Bedrängnis

Ein Wegfall der Umlage wird kleinere, regionale Telekommunikationsanbieter in Bedrängnis bringen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Zahl der Wettbewerber auf dem Markt verringert und am Ende nur die großen Konzerne überleben. So wächst bei den Unternehmen die Sorge, dass sie künftig die Investitionen nicht mehr aufbringen können, weil die Umlagefähigkeit über langfristige Verträge Investitions- und Planungssicherheit schafft.

„Die Umlagefähigkeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt“, sagt Monika Böhm. Bei neuen Ausschreibungen erlebten die Genossenschaften einen intensiven Wettbewerb, an dem viele kleinere, regionale Anbieter erfolgreich teilnehmen würden.

In den Bundesländern, die bis vor wenigen Wochen von der geplanten TKG-Novelle (TKG: Telekommunikationsgesetz) des Bundeswirtschaftsministeriums kaum Kenntnis nahmen, mehren sich jetzt jedoch die kritischen Stimmen. Nordrhein-Westfalen kündigte bereits an, dass es im Bundesrat einer entsprechenden Änderung nicht zustimmen werde. Auch in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich Widerstand ab. Die Hamburger Wohnungswirtschaft hat den rot-grünen Senat der Hansestadt inzwischen aufgefordert, beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zu intervenieren. Es gehe darum, die Wohnkosten nicht zu erhöhen, und darum, die heimische Wirtschaft zu unterstützen, so die Forderung.

Was die Wahlfreiheit der Mitglieder für schnelles Internet, alternative oder Streamingdienste angeht, so wird diese nicht beschränkt. Schließlich geht es lediglich um den Kabelanschluss und es kommt doch auch sonst niemand auf die Idee, den Wohnungsunternehmen vorzuschreiben, Fenster von unterschiedlichen Anbietern einzubauen, um so die Wahlfreiheit der Mitglieder zu gewährleisten.

 

Wie definieren sich die Nebenkosten?

Kosten, die Bewohner nicht über die Nutzungsgebühr bezahlen, werden als Nebenkosten bezeichnet. Dabei wird zwischen „kalten Betriebskosten“ und „warmen Betriebskosten“ unterschieden. Die kalten umfassen alle Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser. Die warmen Betriebskosten spiegeln den Aufwand für Heizung und Warmwasser wider. Die kalten Betriebskosten umfassen alle Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes, der Einrichtungen, der Anlagen und des Grundstücks regelmäßig entstehen. Das bedeutet auch, dass einmalige Ausgaben nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden können.