Mehrstöckiges Wohnhaus in weiß mit einem großen Baum davor

Detail: Nebenkostenabrechnung 2024

Hände am Laptop und Taschenrechner: Betriebskostenabrechnung

Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2024

Aktuell erreichen uns wieder viele Anfragen, aufgrund von fehlenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2024. Leider nimmt die Erstellung der Abrechnungen mehr Zeit in Anspruch, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Grund hierfür sind vor allem erhöhte Anforderungen an die Heizkostenabrechnung, wie u.a. die Aufteilung der CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter bzw. Mitglieder. Ein genaues Datum, wann Ihnen die Abrechnung zugestellt wird, können wir Ihnen nicht nennen.

Noch ein wichtiger Hinweis zu Ihrer Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025.

Sollte Ihnen die Nebenkostenabrechnung 2024 bis dahin nicht vorliegen, weisen wir auf Folgendes hin: Es ist möglich, die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach §35 EstG ein Jahr versetzt in derSteuererklärung für 2025 im kommenden Jahr mitanzugeben! Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Selbstverständlich werden wir alle Abrechnungen schnellstmöglich erstellen. Bis dahin möchten wir alle Mitglieder bitten, von Anrufen und Nachfragen abzusehen und bedanken uns für Ihr Verständnis.