Detail: Nebenkostenabrechnung 2023

Betriebskostenabrechnung

Aktuell erreichen uns viele Anfragen aufgrund von fehlenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Leider nimmt die Erstellung der Abrechnungen mehr Zeit in Anspruch, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Grund hierfür sind erhöhte Anforderungen an die Heizkostenabrechnung, wie u.a. die Aufteilung der CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter bzw. Mitglieder sowie Preisbremsen für Wärme und Strom. Ein genaues Datum, wann Ihnen die Abrechnung zugestellt wird, können wir Ihnen nicht nennen.

Noch ein wichtiger Hinweis zu Ihrer Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2023
endet am 2. September 2024.

Sollte Ihnen die Nebenkostenabrechnung 2023 bis dahin nicht vorliegen, weisen wir auf Folgendes hin: Es ist möglich, die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach §35 EStG auch noch in der
Steuererklärung für 2024 im kommenden Jahr mitanzugeben! Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Selbstverständlich werden wir alle Abrechnungen schnellstmöglich erstellen. Bis dahin möchten wir alle Mitglieder noch um etwas Geduld bitten.