Tino Herold kann es immer noch kaum fassen. Vorigen Sommer wurden in Eimsbüttel vier neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Mittendrin liegt unser Hausmeisterbüro in der Bundesstraße 93. Die Folge: „Innerhalb von nur vier Monaten haben unsere Hausmeister 2.000 Euro an Parktickets gezahlt“, erzählt der Leiter der technischen Abteilung. Trotz aller Bemühungen sind die monatlichen Kosten auch nicht kleiner geworden. Denn in Hamburg wird Bewohnerparken besonders eng gefasst.
Anwohner sollen durch das Bewohnerparken einfacher einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung finden, so die Verkehrsbehörde. Für viele Hamburger eine gute Idee: Wer am Airport oder im Zentrum wohnt, kennt den Kampf um die wenigen Parkplätze. Bewohnerparkzonen können hier tatsächlich Abhilfe schaffen. Tagsüber sind in diesen Gebieten alle Parkplätze gebührenpflichtig. Pro Stunde werden bis zu drei Euro fällig, und nach drei Stunden muss der Wagen weg. Hier und da werden zwar auch Tagestickets für zehn Euro angeboten, die meisten „Fremdparker“ halten bei diesen Preisen aber lieber Abstand. So werden Plätze frei, die Anwohner für verhältnismäßig kleines Geld nutzen können: Aktuell kostet der Bewohnerparkausweis zwischen 65 Euro und 70 Euro pro Jahr.
Das Problem: Einen Anspruch auf einen solchen Ausweis haben in Hamburg nur Autobesitzer, die tatsächlich in diesen Zonen wohnen und gemeldet sind. Ansässige Betriebe zählen explizit nicht dazu. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese kostet zwar auch 250 Euro im Jahr. Im Vergleich zu den Parkgebühren wäre das aber noch tragbar – wenn man nur an eine solche Genehmigung käme.
Kaum Ausnahmen „Wir haben für die drei Fahrzeuge unserer Hausmeister drei Anträge gestellt. Alle drei wurden abgelehnt“, erzählt Tino Herold. Die regelmäßigen Begehungen der Wohnanlagen, die Wohnungsbesichtigungen und Bauleitungen, die Verteilung der „bei uns“, die Reparaturfahrten: Nach Meinung des LBV „besteht keine Notwendigkeit, die Fahrzeuge für diese Tätigkeiten vor Ort vorzuhalten“. Tino Herold hat den Eindruck, dass die zuständigen Sachbearbeiter trotz seiner ausführlichen Beschreibung keine Vorstellung vom Arbeitsalltag unserer Hausmeister haben. Obendrein scheint es völlig egal zu sein, um welche Art von Betrieb es sich handelt. „Im Prinzip wurde uns unterstellt, öffentliche Parkplätze zur Gewinnmaximierung einzuplanen“, zitiert Tino Herold ungläubig einen der Ablehnungsbescheide.
„Wir sind eine Genossenschaft. Mit Gewinnmaximierung haben wir nichts zu tun, und unsere Hausmeisterbüros sind ein Service, der wirtschaftlich gesehen vor allem Kosten verursacht.“ Wie er aus vielen Gesprächen weiß, haben generell Betriebe Probleme, in Hamburg eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. 2020 sind laut eigenen Angaben annähernd 280 Anträge für eine Ausnahmegenehmigung beim LBV eingegangen. 180 wurden abgelehnt. Das Nachsehen haben letztlich die Bürger. „Immer mehr Handwerksbetriebe fahren Stadtteile mit Bewohnerparken gar nicht mehr an. Wenn sich daran nichts ändert – wie sollen wir das unseren Mitgliedern erklären, wenn kein Handwerker mehr kommt?“, gibt Tino Herold zu Bedenken. „Außerdem muss die gesamte Genossenschaft die Parkgebühren tragen. Früher oder später wird sich das in der Miete widerspiegeln. Noch ein Faktor, der die Wohnkosten unnötig in die Höhe treibt.“
Eine Stellungnahme der Verkehrsbehörde lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Wir zählen auf die nächste Ausgabe.
Es geht auch anders
Die Hamburger Verkehrsbehörde beruft sich in ihren Ablehnungsschreiben auf die Straßenverkehrsordnung (§ 46 Abs. 1 StVO). Demnach seien Genehmigungen lediglich in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt, die das öffentliche Interesse an dem Verbot überwiegen.
Auch in München gilt die StVO. Dennoch sind die Bewohnerparkzonen in der bayerischen Landeshauptstadt nicht allein den Anwohnern vorbehalten. In den sogenannten Lizenzgebieten haben auch ansässige Betriebe und Geschäfte einen generellen Anspruch auf einen Parkausweis (120 Euro jährlich, Bewohner 30 Euro).
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen und Dienstleister Sonderregelungen. München bezieht sich hier auf eine Erweiterung des gleichen Paragrafen (§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO). „Die Straßenverkehrsbehörden können danach in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen“, teilte das zuständige Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage mit.
„Vor diesem Hintergrund wurden als grundsätzlich ‚antragsberechtige‘ Verkehrsteilnehmer Handwerksbetriebe, soziale Dienste und Handelsvertretungen identifiziert.“ Die Ausnahmegenehmigungen gelten für alle Lizenzzonen. Handelsvertreter müssen allerdings nachweisen, dass sie Musterkoffer oder Musterstücke transportieren müssen. Handwerksbetriebe erhalten Ausnahmegenehmigungen (circa 250 Euro/Jahr) ausschließlich für Werkstattwagen und für Transportfahrzeuge. Soziale Dienste können mit ihren Ausweisen (30 Euro/Jahr) kostenlos auf Stellplätzen mit Parkuhren und –automaten parken und sogar im Halteverbot.
Ein guter Kompromiss, finden wir.