Detail: Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2020/ 2021

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Rückblick 2020:
Hinter uns allen liegt ein turbulentes und anstrengendes Jahr 2020. Das Corona-Virus hat uns sehr beschäftigt und wird auch in Zukunft Einfluss auf unser Leben haben. Nicht nur unser Alltag wird hierdurch beeinflusst, auch unsere Geldbörse wird voraussichtlich darunter leiden.

Durch Covid-19 hat sich das Homeoffice im vergangenen Jahr zu einem großen Thema entwickelt. So waren und sind viele Menschen aufgrund der gegebenen Situation nicht im Büro anzutreffen. Stattdessen arbeiten viele Angestellte von Zuhause aus, bundesweit gut ein Viertel aller Beschäftigten. Für Hamburg sind das circa 250.000 Beschäftigte. Hierdurch wird vermehrt der Computer oder Laptop sowie das Handy genutzt. Man kann sich vorstellen, dass es durch die betrieblichen Tätigkeiten im Homeoffice zu einem erhöhten Verbrauch von Strom und Wasser kommt. Dadurch ergeben sich erhöhte Strom-, Wasser- und Abwasserkosten. Gerade die Angestellten, welche seit Beginn der Pandemie von Zuhause aus arbeiten, werden die Auswirkungen kostentechnisch zu spüren bekommen. Die Stromkosten werden, wie jedes Jahr, vom jeweiligen Stromanbieter jedem Mitglied in Rechnung gestellt, die Wasserkosten in der Regel von Hamburg Wasser. Die Strom- und Wasserkosten innerhalb der Wohnungen sind nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.

Neben den Strom-, Wasser- und Abwasserkosten spielen die Heizkosten ebenfalls eine Rolle. So rechnen die Portale Verivox und Check24 beispielsweise mit einer Mehrbelastung von 30 bis 50 Euro für einen Haushalt. Eine andere Berechnung des Mietervereins zu Hamburg hält sogar eine Mehrbelastung von 160 bis 180 Euro für eine 80-Quadratmeter-Wohnung für möglich. Die Abrechnung der Kosten für Wärmeenergie und Warmwasser werden Sie von uns im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten.

Des Weiteren kam es in den vergangenen Monaten vermehrt zu Problemen an vielen unserer Müllstandplätze. Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass sich viele Mitglieder aufgrund des Corona-Virus Zuhause aufhalten, wodurch mehr Abfall produziert wird. Wahrscheinlich kommt es außerdem vermehrt zu Online-Bestellungen. Dadurch wiederrum muss mehr Verpackungsmaterial als üblich entsorgt werden. Hierfür ist jedoch das vorhandene Müllvolumen nicht ausgelegt. Aufgrund dieser Problematik kann es zu kostenpflichtigen Sonderleerungen durch die Stadtreinigung Hamburg kommen. Diese Kosten sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig. In Zusammenarbeit mit den Firmen der Müllstandplatzbetreuung, wie die ETH Entsorgungs-Management GmbH, sind wir bemüht, diesen Umstand bestmöglich zu bewältigen. Eine Bitte an alle Mitglieder: Verpackungsmüll bitte zu den Recyclinghöfen bringen.

 

Wie hoch die Mehrbelastung für unsere Mitglieder tatsächlich sein wird, können wir derzeit noch nicht absehen. Wir möchten Sie daher bitten, die kommende Nebenkostenabrechnung für 2020 zunächst abzuwarten. Die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten unserer Mitglieder wurden nicht pauschal angehoben ab 2021, da eine Vielzahl unserer Mitglieder in den vergangenen Jahren hohe Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen erhalten hat. Bei Erstellen der Nebenkostenabrechnungen für 2020 werden wir prüfen, ob Vorauszahlungen ggf. angepasst werden sollten, auch in Hinblick auf den neu eingeführten CO2-Preis ab 2021.

 

Veränderungen 2021:

CO2-Preis

Wie wir bereits in unserer ersten Ausgabe 2020 der „bei uns“ schilderten, wurde nun der CO2-Preis ab dem Jahr 2021 eingeführt. Die CO2-Belastung wurde und wird weiter viel diskutiert, spielt nun aber eine feste Rolle in unser aller Leben. Bis 2030 sollen die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 in der EU um 55 Prozent reduziert werden, die Ziele für Deutschland werden vermutlich noch nach oben angepasst bzw. verschärft werden.

Der CO2-Preis ist seit Januar 2021 auf 25 Euro pro Tonne festgelegt und gilt für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Im Jahr 2022 soll der CO2-Preis 30 Euro betragen, das Jahr darauf 35 Euro, 2024 dann 45 Euro und 2025 schließlich 55 Euro. Ziel ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien zu fördern. Durch den CO2-Preis, der u.a. die Preise für Erdgas, Benzin und Diesel erhöht, soll dem Klimaschutz mehr Beachtung geschenkt werden. Die Einnahmen sollen u.a. zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Das hört sich insoweit erst einmal positiv an, aber was genau bedeutet das für unsere Mitglieder?

Für unsere Wohnanlagen, welche durch Erdgas versorgt werden, ergeben sich umgerechnet Zusatzkosten von ca. 0,6 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Auf den Gesamt Erdgas-Verbrauch unserer Wohnanlagen (Berechnungsgrundlage Erdgas-Verbrauch für 2019) würde sich insgesamt eine Mehrbelastung in Höhe von etwa 100 T € ergeben. Dies entspricht einer Kostensteigerung von rund 15 %. Die Blockheizkraftwerke sind ebenfalls betroffen, da diese ausschließlich mit Erdgas betrieben werden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich der CO2-Preis zu einem spürbaren Anteil der Heizkosten entwickeln wird.

Wohngelderhöhung
Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung eine Entlastung ab Januar 2021 geschaffen hat. So wurde das Wohngeld, im Zuge der Einführung des CO2-Preises, um 10 % erhöht. Ziel ist es, soziale Härten zu vermeiden. Die individuelle Höhe des zusätzlichen Wohngeldes ist abhängig von der Haushaltsgröße und vom Einkommen des Haushalts. Die jährliche Entlastung durch Bund und Länder beläuft sich ab 2021 auf 120 Millionen Euro. 

Gaspreis
Dank des Rahmenvertrages mit der E.ON Energie Deutschland GmbH hat sich der Netto-Gaspreis für 2021 nur gering erhöht. Der Gaspreis 2020 mit 1,715 ct/kWh (netto) zuzüglich Netzgebühren des Netzbetreibers sowie gesetzlicher Steuern und Gebühren ist ab 2021 um ca. 2,4 % auf 1,7569 ct/kWh (netto) gestiegen.

Strompreis
Der mit den Stadtwerken Rostock verhandelte Arbeitspreis ist um 4,7 % von 4,7278 ct/kWh netto (2020) auf 5,4230 ct/kWh netto (2021) gestiegen.

Insgesamt ist der Strompreis im Vergleich zum Vorjahr 2020 mit 27,84 ct/kWh (brutto) um ca. 2,2 % auf 28,46 ct/kWh inklusive gesetzlicher Umlagen und Abgaben gestiegen. Die staatlichen Abgaben betreffend, gibt es mehrere Umlagepositionen, welche einen leichten Preisanstieg verzeichnen. Entlastung beim Strompreis gibt es dahingegen u.a. in Bezug auf die EEG-Umlage, welche von 6,756 ct/kWh (2020) auf 6,5 ct/kWh (2021) gesunken ist. Im kommenden Jahr 2022 ist der Beitrag auf 6,0 ct/kWh gedeckelt.

Gebühren für Müllentsorgung und Gehwegreinigung steigen
Die Hansestadt Hamburg hat ab dem 01.01.2021 die Gebühren für diverse städtische Leistungen für Hausbesitzer, u.a. die Müllentsorgung und die Gehwegreinigung, angehoben. Der Hamburger Senat hat im Dezember 2020 eine neue Gebührenordnung für 2021 beschlossen. So ist die Müllgrundgebühr von 6,89 € je Monat und Wohneinheit in den Jahren 2019 und 2020 auf 7,09 € in 2021 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg in Höhe von rund 2,9 %.

Die Gebührenerhöhungen in Summe im Bereich der Restmüll- und Bioabfallentsorgung führen bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 6,12 €.

Die Gehwegreinigungskosten durch die Stadtreinigung Hamburg wurden um ca. 1,6% erhöht. Die Gebühren richten sich nach Anzahl der Reinigungen pro Woche und nach Anzahl der Frontmeter des Grundstücks, vor dem gereinigt wird.

Trinkwasserpreis steigt
Der allgemeine Trinkwasserpreis der Hamburger Wasserwerke steigt im Vergleich zum Vorjahr. Zu Anfang des Jahres 2020 lag der Wasserpreis bei 1,89 € inkl. 7 % Umsatzsteuer je Kubikmeter. Seit dem 01.01.2021 wurde der Wasserpreis um ca. 1,6 % auf 1,92 € inkl. 7 % Umsatzsteuer erhöht. Ebenso wurden die Grundpreise je Zähler um ca. 1-2 %, entsprechend der Zählergrößen, leicht angehoben.

Gebäudeversicherung steigt
Unsere Genossenschaft hat eine kombinierte Gebäudeversicherung abgeschlossen, welche uns jährlich von der Hamburger Feuerkasse in Rechnung gestellt wird. Die versicherten Gefahren sind u.a. Feuer, Sturm und Leitungswasser sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Der bisher vereinbarte Beitragssatz wurde um 13 % angepasst. Der Grund hierfür ist zum einen eine schadenbedingte Beitragsanpassung um 8,63 % und zum anderen die Anpassung des Gleitenden Neuwertfaktors von 4,37 %. Die Umlage dieser Betriebskosten erfolgt im Verhältnis der Wohnfläche auf alle Mitglieder einer Wirtschaftseinheit im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuerreform 2025
2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ab dem Jahr 2025 muss eine Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Die Länder können sich für das Bundesmodell entscheiden oder davon abweichen und ein eigenes Modell zur Berechnung entwickeln, so auch Hamburg. Unsere Hansestadt hat im vergangenen Jahr Eckpunkte für ein Landesgesetz zur Grundsteuer vorgestellt. Für die Berechnung sollen die Fläche und Wohnlage ausschlaggebend sein. Unabhängig von der Nutzung soll die Grundstücksfläche mit 0,02 Euro und die Gebäudefläche mit 0,40 Euro je Quadratmeter berechnet werden. Für die festzulegende Lage orientiere man sich am Mietspiegel, der die Grundstücke in „normale“ und „gute“ Wohnanlagen einteilt. Für das Hamburger Modell gibt es leider noch keine hinreichenden Berechnungsbeispiele, um nähere Auskünfte zu geben, wie sich die Grundsteuergebühren für unsere Genossenschaft verändern werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie hierüber selbstverständlich informieren.

Sollten Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung aufkommen, können Sie unsere Mitarbeiterin, Frau Fischer, gern telefonisch (040/ 423 008 - 55), per E-Mail (fischer@1904.de) oder auf dem Postweg kontaktieren.