Ihr persönliches Genossenschaftsbüro "meine 1904"

Willkommen in Ihrer neuen Schaltzentrale, Ihrem Nachrichtenportal kurzum Ihrem persönlichen Genossenschaftsbüro - oder wie wir es schlicht nennen "meine 1904"!

Es ist unser Mitgliederportal. Hier werden Sie jederzeit Ihren Nutzungsvertrag einsehen, Ihre Verbrauchsdaten checken, die Bankdaten ändern und schnell eine Schadensmeldung absetzen können.

Und das ist nur der Anfang! Wir planen unser Angebot laufend zu erweitern.

Dieser Service steht Ihnen mit dem PC, Smartphone oder Tablet zur Verfügung.

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Unsere „meine 1904“ App

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FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten

hier werden wir regelmäßig neue von unseren Mitgliedern gestellte Fragen hinzufügen und die Antworten bereithalten.

Verbrauchsdaten

Warum erhalte ich eine unterjährige Verbrauchsinformation?

Seit Januar 2022 müssen wir unsere Mitglieder monatlich über ihren Heizungsverbrauch informieren, sofern in der Wohnung bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist. Grundlage hierfür ist die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (kurz: EED), woraufhin die Heizkostenverordnung novelliert wurde. Ziel ist es, dass alle ihr Verbrauchsverhalten einfacher nachvollziehen können. Dabei gilt: Nur wer seinen Verbrauch kennt, hat die Möglichkeit gezielt Energie einzusparen und dadurch den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Welche Informationen müssen in der UVI enthalten sein?

Nach den Vorgeben des § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen der Heizkostenverordnung:

  1. der Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden
  2. ein Vergleich mit dem Vormonatsverbrauch des Nutzers sowie mit dem Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben worden sind)
  3. ein Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie

Wieso unterscheiden sich die Verbrauchsdaten in der UVI von denen in meiner Heizkostenabrechnung?

Der Gesetzgeber fordert für die UVI die Ausweisung des monatlichen Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh). Die Heizkostenverteiler in Ihrer Wohnung erfassen die Verbräuche jedoch nicht in kWh, sondern in sogenannten Verbrauchseinheiten. Die Warmwasserzähler erfassen die Verbräuche in Kubikmetern.

Aus diesem Grund müssen die Heiz- und Warmwasserverbräuche für die UVI erst in kWh umgerechnet werden. Die Heizkostenverordnung schreibt keine Umrechnungsformel fest. Daher wird der monatliche Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) durch die Messdienstleister über Formeln aus den anerkannten Regeln der Technik ermittelt.

Ersetzt die monatliche Verbrauchsinformation meine Heizkostenabrechnung?

Nein! Sie erhalten weiterhin eine jährliche Heizkostenabrechnung.

Die monatlichen Verbrauchswerte erhalten Sie, so dass Sie dauerhaft Ihre Verbräuche im Blick haben. Wir weisen darauf hin, dass die jährliche Heizkostenabrechnung von den monatlichen Verbrauchsinformationen abweichen kann. Gründe hierfür sind exemplarisch lt. der ista SE abweichende Brennstoffpreise, Umlage- und Verteilschlüssel oder Korrekturwerte.

Warum werden mir keine Verbräuche für Heizung und Warmwasser angezeigt?

Unsere Genossenschaft rüstet alle Wohnanlagen in mehreren Zeitabschnitten auf fernablesbare Messtechnik um. Die letzten Umrüstungen werden voraussichtlich Mitte 2025 erfolgen. Falls Ihnen noch keine Verbrauchsdaten angezeigt werden, sind in Ihrer Wohnung noch ältere Messgeräte, wie Verdunster-Heizkostenverteiler, montiert.

Sobald wir Ihre Wohnanlage auf fernablesbare Messtechnik umrüsten werden, erhalten Sie hierüber rechtzeitig ein Informationsschreiben. Zudem wird sich ein Aushang des Messdienstleisters Techem oder ista SE in den Treppenhäusern Ihrer Wohnanlage befinden.

Warum werden mir keine Verbräuche für Warmwasser angezeigt?

Die Vielzahl unserer Wohnungen ist mit Warmwasserzählern von Hamburg Wasser ausgestattet. Es kann zwei Gründe haben, warum Ihnen noch kein Warmwasserverbrauch angezeigt wird:

  1. Es sind noch analoge Warmwasserzähler in Ihrer Wohnung installiert. Diese können keine Verbrauchswerte übertragen. Hamburg Wasser tauscht in den kommenden Jahren die analogen Warmwasserzähler gegen funkende Warmwasserzähler aus.
  2. Es ist leider noch nicht überall möglich, die Verbrauchswerte für Warmwasser in die monatliche Verbrauchsinformation zu integrieren – trotz fernablesbarer Warmwasserzähler. Hamburg Wasser und die jeweiligen Messdienstleister arbeiten derzeit noch an einer Lösung. Wir bitten daher um Verständnis, falls der Verbrauch für Warmwasser in Ihrer Verbrauchsinformation noch nicht dargestellt werden kann.

Warum sind meine Verbräuche höher oder niedriger im Vergleich?

Der Verbrauch hängt zum einen sehr vom individuellen Verhalten und zum anderen von einmaligen oder äußeren Faktoren ab. Folgende Gründe können einen schwankenden Verbrauch erklären:

  1. Höhere bzw. niedrigere Außentemperaturen im Vergleich zum Vormonat/ Vorjahr
  2. stärkere Nutzung bestimmter Räume (Home-Office, Besuch, etc.)
  3. Abwesenheit durch Urlaub oder Geschäftsreise
  4. Frostschutz des Heizkörpers: Das Gerät verbraucht unwesentlich Energie, um einen Defekt vorzubeugen sowie Gebäudeschäden durch Schimmelbildung zu verhindern

Entstehen mir für die Bereitstellung der UVI Kosten?

Die Bereitstellung der Verbrauchsdaten erfordert einen beträchtlichen technischen und logistischen Aufwand bei den Messdienstleistern. Für die Bereitstellung der Verbrauchswerte berechnen die Messdienstleister daher aktuell einen Jahresbetrag von bis zu 4,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Wohnung. Die Kosten werden im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung auf jedes Mitglied umgelegt.

Kann ich die UVI abbestellen?

Der Gesetzgeber schreibt in § 6a der Heizkostenverordnung vor, dass der Gebäudeeigentümer seinen Nutzern unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen hat. Eine Abbestellung durch Sie entbindet unsere Genossenschaft also nicht von dieser Pflicht, weshalb wir Ihnen die UVI zwingend zur Verfügung stellen müssen.